Atemschutz

Im Fachgebiet Atemschutz arbeiten verschiedene Kameraden zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der  Atemschutzgeräte und dem damit ausgebildeten Personal.

Immer aufwändigere gesetzlich geforderte Prüfnormen erfordern gut augebildete Atemschutzgerätewarte, die neben Routinewartungen auch nach dem Einsatz alle benutzten Geräte wieder einsatzbereit machen.

Da der Landkreis den Gerätewagen Atemschutz / Strahlenschutz bei der Feuerwehr Markdorf stationiert hat, warten die Gerätewarte auch diese Atemschutzgeräte des Landkreises.

Bei fast allen Brandeinsätzen treten durch sich bei Hitze zersetzende Stoffe gefährliche Brandgase auf. Gegen diese hochgiftigen Dioxine, Furane oder auch Salzsäure schützt der umluftunabhängige Atemschutz die Einsatzkräfte.

Der komplette Atemschutz besteht, neben der normalen persönlichen Schutzausrüstung, aus der Atemluftflasche (ca. 1600 Liter Atemluft unter 300 bar Druck) auf dem Tragegestell, der Atemschutzmaske aus Gummi und der Flammschutzhaube aus feuerfestem Gewebe.

Die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (Erkennbar am “A” auf dem Helm) müssen eine gewisse körperliche Leistungsfähigkeit besitzen, die sie u.a. jährlich auf der Atemschutzübungsstrecke nachweisen müssen.

Alle drei Jahre müssen die A-Träger die arbeitsmedizinische Untersuchung G26 bestehen.

Auch diese Nachweise werden vom Fachgebiet überwacht und verwaltet.