H 2 – PKW gegen Fußgänger auf B33

Datum: 25. September 2021
Alarmzeit: 20:10 Uhr
Alarmierungsart: Funkmeldeempfänger
Art: Technische Hilfeleistung
Einsatzort: B33 zw. Untere Gallusstraße und Parkplatz Gehau
Einsatzdauer: 4 Stunden 25 Minuten
Mannschaftsstärke:
Fahrzeuge: ELW, HLF 20, LF10 Ittendorf, MTW 1, RW
Einheiten: FF Markdorf – Abteilung Stadt
Weitere Kräfte: DRK NND, DRK Rettungsdienst, Polizei, Stellv. Kreisbrandmeister


Einsatzbericht:

Gegen 19.40 Uhr kam es auf der Bundesstraße 33 an der Wegeinmündung von Riedern her, kurz hinter der Unteren Gallusstraße, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem PKW.

Als zwei Personen die Bundesstraße überquerten, wurde eine dieser Personen von dem aus Meersburg herannahenden, mit zwei Personen besetzten, PKW erfasst und lebensgefährlich verletzt.

Wir wurden um zehn nach acht, während unserer Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus, die daraufhin unterbrochen wurde, alarmiert. Unsere Aufgabe war, auf Anforderung der Polizei den Rettungsdienst zu unterstützen, die Unfallstelle abzusichern und für die Unfallaufnahme auszuleuchten.

Hierfür wurde die B33 ab dem Feuerwehrhaus Markdorf bis Wirrensegel komplett für ca. 4 Stunden für den Verkehr gesperrt.

Leider konnte der Notarzt nur noch den Tod der verunfallten Person feststellen. Die zweite Person wurde ebenfalls vom Rettungsdienst betreut.

Zur Betreuung der Unfallbeteiligten wurde der Notfallnachsorgedienst des DRK angefordert.

Die genaue Unfallursache wird von der Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt.

Im Einsatz war die Feuerwehr Markdorf mit Einsatzkräften aus den Abteilungen Markdorf-Stadt, Ittendorf und Riedheim, die sich allesamt wegen der Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus befunden haben.


Hinweis: Bei Einsätzen und Übungen der Freiwilligen Feuerwehr Markdorf werden ausschliesslich von dafür beauftragten und autorisierten Einsatzkräften Fotos und Videoaufnahmen zur Dokumentation, zu Schulungszwecken und für die Öffentlichkeitsarbeit angefertigt.
Diese Aufnahmen werden nur erstellt, wenn das Einsatzgeschehen es zulässt und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte.
So werden z.B. Personen, die keine Einsatzkräfte sind, unkenntlich gemacht.
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
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