F 2 – Zimmerbrand

Datum: 26. November 2019
Alarmzeit: 19:38 Uhr
Alarmierungsart: Funkmeldeempfänger
Art: Brandeinsatz
Einsatzort: Stettiner Straße
Einsatzdauer: 2 Stunden 22 Minuten
Mannschaftsstärke: 37
Fahrzeuge: ELW, DL(A)K 23/12, HLF 20, LF 16/12 CAFS, LF 8/6 Ittendorf, MTW 1
Einheiten:
Weitere Kräfte: DRK Rettungsdienst, DRK Schnelleinsatzgruppe, Stellv. Kreisbrandmeister


Einsatzbericht:

Nur drei Stunden nach dem ersten Alarm folgte der nächste Brandeinsatz für die Freiwillige Feuerwehr Markdorf am Dienstag.
Um 19.38 Uhr wurde die Abteilung Stadt zu einem gemeldeten Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in der Stettiner Straße alarmiert. Ebenfalls ausgerückt war die Abteilung Ittendorf, die gerade einen Übunsdienst abhielt.
Die ersteintreffenden Kräfte mit dem ELW und Kommandant Daniel Kneule stellten bei der Erkundung im Treppenhaus fest, dass es im ersten Obergeschoss des Gebäudes brennt und wegen starker Rauchentwicklung eine weitergehende Erkundung innen unmöglich ist.
Alle Bewohner, bis auf einen im Dachgeschoß, hatten das Gebäude bereits verlassen.
Als Erstmaßnahme wurden Trupps zur Menschenrettung ins Dachgeschoss, sowie ein Angriffstrupp zur Brandbekämpfung im 1. OG eingesetzt.
Der Brandherd konnte dann im Badezimmer einer Wohnung lokalisiert und schnell abgelöscht werden.
Da das Feuer schnell gelöscht war, musste die Person im Dachgeschoß nicht mehr mit der Drehleiter gerettet werden, sondern konnte, vom Notarzt betreut, über das jetzt sichere Treppenhaus das Gebäude verlassen.

Insgesamt mussten 7 Personen vom Rettungsdienst betreut und teilweise wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung in Krankenhäuser gebracht werden.
Feuerwehrangehörige wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Der stellvertretende Kreisbrandmeister Michael Fischer machte sich ein Bild von der Lage.
Ebenfalls im Einsatz war der DRK Rettungsdienst, sowie die Schnelleinsatzgruppen des DRK OV Immenstaad und DRK-Ortsverein Markdorf e.V


Hinweis: Bei Einsätzen und Übungen der Freiwilligen Feuerwehr Markdorf werden ausschliesslich von dafür beauftragten und autorisierten Einsatzkräften Fotos und Videoaufnahmen zur Dokumentation, zu Schulungszwecken und für die Öffentlichkeitsarbeit angefertigt.
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So werden z.B. Personen, die keine Einsatzkräfte sind, unkenntlich gemacht.
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